Schrifttum:

Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerberater zu Steuerstraftätern werden können, AO-StB 2001, 28; Brenner, Von der Strafbarkeit des steuerlichen Garanten (§ 153 AO), DRiZ 1981, 412; Brenner, Muss der Steuerberater die Steuererklärung berichtigen, wenn er zugunsten des Mandanten Steuern verkürzt hat?, BB 1987, 1856; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerberater und sonstige Dritte, DStR 1984, 435; Bundessteuerberaterkammer, Berichtigungspflicht des Steuerberaters gemäß § 153 AO?, DStR 1984, 152; Danzer, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, in Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, DStJG 6 (1983), S. 67; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, INF 1990, 488; Dörn, Praxisfragen der steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verantwortung des Steuerberaters, Stbg 2002, 454; Dickopf, Steuerberatung und steuerstrafrechtliche Risiken, 1991; Dickopf, Straf- oder bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, DStZ 1992, 330; Dickopf, Fragen des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts bei Beauftragung eines Steuerberaters, DStZ 1993, 478; Dickopf, Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) und leichtfertiger Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 1, Abs. 3 StGB) durch den Steuerberater – Anm. zum Beschl. des BayObLG v. 9.11.1993 – 4 St RR 54/93 –, wistra 1994, 215; Dickopf, Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters, wistra 1994, 290; Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters, wistra 2000, 201; Felix/Streck, Der steuerberatende Beruf zwischen aktueller Bürgervertretung und unzumutbaren Fiskalpflichten im Steuerstrafrecht, Stbg 1980, 78; Gehm, Strafrechtliche Risiken für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Gilgan, Steuerstrafrechtlich sanktionierte Pflichten des Steuerberaters, Stbg 1989, 429; Hanßen, Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung – insbesondere durch Steuerberater?, 1984; Hartmann/Christians, Grundstruktur der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung, DB 1985, 1909; Irrgang, Steuerhinterziehung durch Abweichung von der Auffassung der Finanzverwaltung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung?, DB 1988, 781; Kohlmann, Steuerverwaltungsvorschriften und Steuerstrafrecht, in Tipke (Hrsg.), Grenzen der Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht, DStJG 5 (1982), S. 302; Kreft, Der Nichtanwendungserlass. Akzeptanz und Bindungswirkung der Finanzrechtsprechung in der Finanzverwaltung, Bd. 92 der Reihe "Rechtswissenschaft", 1989; Krieger, Täuschung über Rechtsauffassungen im Steuerstrafrecht, 1987; Kulla, Nochmals: Muss der StB/StBv sein Mandat niederlegen, wenn der Mandant sich weigert, vorhandene Zinseinnahmen in seiner ESt-Erklärung anzugeben?, Stbg 1989, 395; Lohmeyer, Zur straf- und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit des Steuerberaters, BlStSozArbR 1983, 174; Lübbersmann, BFH justiert Zurechnung von fehlerhaften Angaben im Verhältnis von Steuerpflichtigen und Beratern neu, PStR 2014, 37; Mack, Vorbereitung der Steuererklärung: Keine verlängerte steuerliche Festsetzungsverjährung bei leichtfertigem Fehler des Steuerberaters, Stbg 2014, 179; Marx, Steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Verantwortung des Steuerberaters, DStR 1993, 1901; Meilicke, Wird das Steuerstrafrecht für die Steuerpraxis zum russischen Roulette?, BB 1984, 1885; Niemann, Welche Rechtsauffassung ist der Steuererklärung zugrunde zu legen?, StB 1988, 92; Reitz, Die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, DStR 1984, 91; Rolletschke, Steuerlicher Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, wistra 2004, 49; Schaaf, Die mögliche strafrechtliche Verantwortung des steuerlichen Beraters, AO-StB 2012, 349; Schlüchter, Steuerberatung im strafrechtlichen Risiko?, 1986; Schlüchter, Neues zur Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, DStZ 1994, 78; Späth, Der Steuerberater und seine Verpflichtung zur ständigen Unterrichtung über die Entwicklung des Steuerrechts, StB 1975, 85; Schwedhelm, Strafrechtliche Risiken steuerlicher Beratung, DStR 2006, 1017; Spernau, Leichtfertige Steuerverkürzung durch Fehler des Steuerberaters – Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 29.10.2013 – VIII R 27/10, NWB 2014, 624; Stahl, Steuerstrafrechtliche Risiken als Steuerberater, KÖSDI 2015, 19473; Steinhauff, Steuerberater im Fokus der Steuerfahndun...

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