Rz. 293
[Autor/Stand] In weiteren Verbrauchsteuergesetzen befinden sich ebenfalls Ordnungswidrigkeitsvorschriften. Im Biersteuergesetz sind die Ordnungswidrigkeiten in § 30 BierStG, im Alkoholsteuergesetz in § 36 AlkStG, im Energiesteuergesetz in § 64 EnergieStG, im Kaffeesteuergesetz in § 24 KaffeeStG, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnisgesetz in § 35 SchaumwZwStG, für die Stromsteuer in der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes zu § 381 Abs. 1 AO in § 20 Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV geregelt. Bezüglich der Tatbestände wird auf die jeweiligen Gesetzestexte verwiesen.
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