Rz. 426

[Autor/Stand] Auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen kann ein solches System das Risiko von Haftungsfällen mindern oder gar verhindern[2]. Durch das Tax CMS können unrichtige und unvollständige Sachverhalte frühzeitig und vor Abgabe der jeweiligen Erklärung erkannt, die Fehler behoben und die Lücken geschlossen werden. Haftung des Vertreters (§ 69 AO), die Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71 AO), die Festsetzung von Zinsen (§§ 233 ff. AO), eine erweiterte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) und die erweiterten Änderungsmöglichkeiten nach § 173 Abs. 2 AO können vermieden werden. Haftungsfälle können darüber hinaus auch bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit von Dritten geschuldeten Steuern (z.B. Lohnsteuer) auftreten (Haftung des Verwaltungshelfers für Steuern Dritter, Haftung des Vertretenen [§ 70 AO], Dritteinziehung [§ 73 Abs. 3 StGB und § 29a Abs. 2 OWiG]). Hier kann ebenfalls das Tax CMS helfen, etwaige Risiken aufzudecken und entsprechend zu handeln.

[Autor/Stand] Autor: Heuel, Stand: 01.07.2023
[2] Niemann/Dodos, DStR 2021, 392 (393 f.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge