Rz. 93
[Autor/Stand] Für den inneren Tatbestand des § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO ist Vorsatz erforderlich, der sich auf sämtliche Tatbestandsmerkmale (Verbindung mit mindestens zwei Personen zu mehreren Schmuggeltaten) erstrecken muss, wobei auch hier bedingter Vorsatz genügt. Besondere tatbestandsspezifische Probleme stellen sich nicht.
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