Rz. 827
[Autor/Stand] Da zwischen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und dem Subventionsbetrug gem. § 264 StGB tatbestandliche Exklusivität besteht, sind Überschneidungen zwischen den Strafaufhebungsbestimmungen des § 371 AO und § 264 Abs. 5 StGB ausgeschlossen[2].
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