Rz. 827

[Autor/Stand] Da zwischen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und dem Subventionsbetrug gem. § 264 StGB tatbestandliche Exklusivität besteht, sind Überschneidungen zwischen den Strafaufhebungsbestimmungen des § 371 AO und § 264 Abs. 5 StGB ausgeschlossen[2].

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021
[2] Joecks in JJR8, § 371 AO Rz. 424; Ceffinato in MünchKomm3, § 264 StGB Rz. 123.

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