Rz. 671
[Autor/Stand] In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Feststellung von bloßen steuerlichen Pflichtverstößen und der Entdeckung von steuerstrafrechtlichen Vorgängen – wie die relativ große Zahl einschlägiger Entscheidungen beweist – häufig erhebliche Schwierigkeiten. Dies sei an folgenden Einzelfragen verdeutlicht.
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