Das Berechnungsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen, auf das hier verlinkt wird, dient der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen. Daher werden z. B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge aufgrund abweichender Entrichtungszeiträume nicht berücksichtigt. Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend. Diese erfolgt durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt.

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