Leitsatz
Ein in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer tätiger Gesellschafter, der über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt und damit einen maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der Gesellschaft ausüben kann, steht nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
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