Rz. 9

Bezieht der Versicherte bereits eine Rente und tritt später ein weiterer Versicherungsfall, der eine MdE von 10 % über die 26. Woche hinaus hinterlassen hat, hinzu, beginnt die kleine Rente für den 2. Unfall entsprechend Abs. 1.

 

Rz. 10

Sofern der Versicherte für den ersten Versicherungsfall noch keine Rente bezieht (MdE 10 %) und später ein 2. Unfall hinzutritt, der über die 26. Woche hinaus eine MdE von ebenfalls 10 % hinterlässt, ist die Rente für den ersten Unfall ab dem Tage zu leisten, an dem der weitere Versicherungsfall sich ereignet hat. Die Rente für den hinzugetretenen Unfall beginnt entsprechend Abs. 1.

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