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Die Vorschrift wurde neugefasst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Sie ist seit dem 5.11.2008 in Kraft. Abs. 6 wurde durch Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 angefügt.

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