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Um die Beiträge entsprechend der Unfall- und Berufskrankheitengefahr abzustufen, werden Gefahrklassen bei den Berufsgenossenschaften gebildet. Die Gefahrklasse erfasst das Risiko aller in einer bestimmten Tarifstelle zusammengefassten Unternehmen. Die Berücksichtigung der Unfallquote in den Unternehmen folgt aus der Erkenntnis, dass Versicherungsfälle grundsätzlich nicht unabwendbares Schicksal, sondern häufig Folgen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen in den Betrieben sind. Damit soll eine den unterschiedlichen Unfallrisiken der einzelnen Unternehmenszweige entsprechende Beitragsbemessung erreicht werden. Hinsichtlich der näheren Regelungen zur den Beitragsklassen, die in Gefahrklassen unterteilt werden, wird auf § 157 verwiesen.

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