Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Die Vorschrift knüpft inhaltlich an den früheren § 1735 RVO an.

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