Rz. 23a

Durch Art. 3 Nr. 21 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (vgl. BGBl. I S. 1127) wurde die Seeberufsgenossenschaft durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt. Die Änderung ist mit Wirkung zum 11. 8.2010 in Kraft getreten (Art. 12 des Gesetzes). Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung in Folge der Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der Seeberufsgenossenschaft zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (vgl. BT-Drs. 17/1684 Art. 3 Nr. 21 S. 16). Eine inhaltliche Änderung ist mit der Namensänderung nicht verbunden.

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