Rz. 12

Dabei kann es zu Rentenerhöhungen aber auch zu Rentenminderungen kommen. Abs. 1 Satz 1 stellt die Generalnorm auf und verbietet eine Minderung des neuen aktuellen Rentenwerts, wenn dieser geringer ausfällt als der bisherige aktuelle Rentenwert. Die Generalnorm stellt damit sicher, dass eine Minderung des aktuellen Rentenwerts generell ausgeschlossen ist.

 

Rz. 13

Hierbei handelt es sich um ein subjektives einklagbares Recht des einzelnen Versicherungsnehmers (kritisch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.12.2014, L 5 R 1496/14, Rz. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2011, L 11 R 267/11, Rz. 64).

 

Rz. 14

Zentraler Prüfungsschritt ist allein der Vergleich "neuer aktueller Rentenwert" mit dem "bisherigen aktuellen Rentenwert". Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass der Rentenwert in seiner Gesamtheit in Betracht gezogen werden muss (vgl. insbesondere auch zum Sinn der Regelung zur Schutzklausel in Abs. 1 oben Rz. 3).

 

Rz. 15

Eine Minderung des aktuellen Rentenwertes ist deshalb nicht nur in Bezug auf die Minderungswirkung der anpassungsdämpfenden Faktoren in der Rentenanpassungsformel ausgeschlossen. Auch eine möglicherweise negative Lohnentwicklung kann folglich nicht zu Rentenminderungen führen (dies war die ausdrückliche gesetzgeberische Intention bei der Neufassung der Regelung; vgl. BT-Drs. 16/13424 S. 34; vgl. insoweit bereits Rz. 3).

 

Rz. 16

Maßgeblich ist daher eine Gesamtbetrachtung aller drei Faktoren der Rentenformel für die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts maßgeblichen Elemente. Bewirken diese zusammen eine Rentenerhöhung, bleibt für die Schutzklausel des § 68a Abs. 1 Satz 1 kein Anwendungsbereich und zwar selbst dann nicht, wenn ein Element – für sich allein betrachtet – zu einer Minderung führt. Es besteht daher aus § 68 Abs. 1 Satz 1 gerade keine Anpassungsverpflichtung nur eines Elementes auf "Normalnull" (so wendet das auch die DRV an vgl. GRA der DRV zu § 68a SGB VI, Stand: 29.8.2019, Anm. 2). Eine isolierte Betrachtung der einzelnen bestimmenden Merkmale verbietet sich daher.

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