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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68a erfassen. Die GRA der DRV zu § 68a hat den Stand 29.8.2019 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 in Kraft getreten am 22.7.2009) und ist abrufbar im Internet unter: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0068a.html (zuletzt abgerufen am 31.7.2022). Wegen der Wiedereinführung des Ausgleichbedarfs/Nachholfaktors durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – § 255g – ist mit einer baldigen Überarbeitung der GRA zu rechnen (Stand: 31.7.2022).

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