Rz. 1

Die Vorschrift, die mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung v. 18.12.1989 (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) am 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft getreten ist, hat § 1271 Reichsversicherungsordnung, § 48 Angestelltenversicherungsgesetz und § 68 Reichsknappschaftsgesetz ersetzt. Nach einer redaktionellen Änderung des Gesetzes mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde § 49 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 21.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 22.4.2015 (Art. 15 Abs. 6 des 5. SGB IV-Änderungsgesetzes) um Satz 4 ergänzt.

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