Rz. 3

Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Betrag einer Altersrente an, der sich errechnet, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung gezahlt werden. Er entspricht gleichzeitig dem Wert für 12 Monate Kindererziehungszeit.

 

Rz. 4

Die Vorschrift des § 295 findet Anwendung auf

  • alle Geburten im alten Bundesgebiet,
  • Geburten in gleichgestellten Gebieten (§ 294 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 4) sowie
  • Geburten im Beitrittsgebiet, wenn die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.5.1990 im alten Bundesgebiet oder bei Auslandsaufenthalten am 18.5.1990 unmittelbar vor dem Auslandsaufenthalt dort hatte.

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