Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und trat am 1.8.1991 in Kraft (Art. 42 Abs. 8 RÜG). Satz ;1 wurde mit Wirkung zum 7.11.2001 durch die Siebte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) sowie mit Wirkung zum 28.11.2003 durch die Achte Zuständigekeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) geändert. Satz 2 wurde durch Art. 1 Nr. 70 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung RVOrG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) neu gefasst. Satz 1 wurde mit Wirkung zum 8.11.2006 erneut durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) geändert.

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