Rz. 15

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256a erfassen. Die GRA der DRV zu § 256a hat den Stand 9.4.2021 (und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0251_275/gra_sgb006_p_0256a.html (zuletzt abgerufen am 31.5.2022).

 

Rz. 16

Außerdem existieren 3 Anlagen:

  • Anlage 1 – Personenabhängige Besonderheiten,
  • Anlage 2 – Entgeltkatalog und
  • Anlage 3 – FDGB Beitragsordnung.

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