Rz. 1a

Die Vorschrift trifft Bestimmungen zur Einordnung der Versicherungsämter in den allgemeinen Aufbau der Verwaltung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge