Rz. 1a

In Abs. 1 hat § 66 die Funktion des bis dahin geltenden § 4 Abs. 7 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) übernommen. Die Ausschüsse der Vertreterversammlung tagen, so wie die Vertreterversammlung selbst, in der Regel öffentlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge