Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 4a sowie des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) und des § 122 Reichsknappschaftsgesetz (RKG) übernommen.

Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz durchgeführten organisatorischen Änderungen in der Rentenversicherung den Abs. 2 aufgehoben; der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) hat mit Wirkung zum 11.8.2010 Abs. 1 Nr. 3 geändert. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2013 Abs. 1 redaktionell angepasst worden.

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