Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 29 und 30 Abs. 1 und 2 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wie folgt wurde die Vorschrift geändert:

  • Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) hat mit Wirkung ab 3.8.1984 Abs. 1 bis 3 geändert und Abs. 4 bis 6 angefügt.
  • Das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) hat mit Wirkung ab 7.5.1997 den Abs. 7 angefügt.

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