Rz. 16
Bei der Übertragung von Wertguthaben auf Dritte sind die Beiträge nach den zuvor aufgezeigten Regeln in Störfällen für die Beitragsberechnung des Übertragenden, der die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, zu berechnen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen