Rz. 1

Diese Bestimmung wurde mit Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung europäische Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) eingefügt. In Kraft getreten ist die Vorschrift am 18.8.2006.

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