Rz. 39

Im europäischen Koordinierungsrecht stellt Art. 4 VO (EG) 883/2004 den allgemeinen Gleichheitssatz auf, Art. 5 VO (EG) 883/2004 beinhaltet das Gleichstellungsgebot und Art. 6 VO (EG) 883/2004 verpflichtet zum Zusammenrechnungsgebot von Zeiten (hierauf verweist zutreffend auch Klopstock, NJW 2020, 3279). Rentenrechtlichen Zeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU (einschließlich der Schweiz) zurückgelegt wurden, sind daher als Grundrentenzeiten zu berücksichtigen. Ob dies auch für den Austrittskandidaten Vereinigtes Königreich gilt, wird sich entscheiden, falls ein entsprechendes Abkommen zwischen den Vertragspartnern – EU und Vereinigtes Königreich – zustande kommt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge