Rz. 5
Als Folge des Trägerwechsels der Seemannskasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl. Komm. zu § 137a) ist nach Abs. 1 auch das Vermögen der Seemannskasse mit allen Rechten und Pflichten zum 1.1.2009 auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übergegangen.
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