Rz. 13

Ein zur Dienstleistung bei dem Verein für bergbauliche Interessen in Essen angestellter Vermessungssteiger, der hauptberuflich mit Forschungsarbeiten in verschiedenen Bergwerken des rheinisch-westfälischen und des Aachener Steinkohlenbergbaus beschäftigt ist und zu etwa 90 % seiner Arbeitszeit Vermessungsarbeiten unter Tage ausführt, verrichtet überwiegend bergmännische Arbeiten unter den schwierigen Verhältnissen und den Gefahren des Bergbaus. Er ist somit knappschaftlich zu versichern, weil diese räumlich und betrieblich mit den Bergwerksbetrieben zusammenhängenden Arbeiten den besonderen Gefahren und Abnutzungen des Bergbaus unterliegen und daher den erhöhten Schutz der knappschaftlichen Versicherung erfordern:

BSG, Urteil v. 1.7.1969, 5 Rkn 18/66.

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