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Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 eingeführt und mit Wirkung zum 8.9.2015 durch Art. 49 Nr. 3 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) an den neuen Zuständigkeitszuschnitt der Bundesministerien angepasst.

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