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Im Rahmen der Beschreibung der Verfahrensabläufe in den einzelnen Meldeverfahren der sozialen Sicherung hat sich durch das Projekt OMS ergeben, dass eine Reihe von zentralen Begriffen gesetzlich definiert werden sollte. Zu diesen Begriffen gehört u. a. das Ordnungsmerkmal "Betriebsnummer", das die zentrale Rolle bei der elektronischen Übermittlung von Daten vom und zum Arbeitgeber mit der Sozialversicherung spielt. Aufgrund dieser elementaren Bedeutung ist eine gesetzliche Bestimmung unumgänglich.

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