Rz. 2

Die Vorschrift verpflichtet die aufgeführten Sozialversicherungsträger Gemeinsame Grundsätze zum Verfahren nach §§ 99 bis 102 zu erstellen. Die so entstandenen Grundsätze stehen jedoch unter einem Genehmigungsvorbehalt (Satz 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge