Tz. 2141

Stand: EL 96 – ET: 06/2019

Neben der "Umrechnung" nach dt EStG sind folgende Korrekturen erforderlich:

  1. Verstrickungsgewinne infolge der Überführung von WG ins Inl, s § 12 KStG Tz 17ff;
  2. Gewstliche Hinzurechnungen und Kürzungen (vom BFH im Verfahren I R 100/09, obwohl Verlustbetriebe idR auch Entgelte iS des § 8 Nr 1 GewStG haben, nicht angesprochen).

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