Tz. 1201

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

Sowohl für die inl Kö mit Auslands-BetrSt als auch die ausl Kö mit Inlands-BetrSt kann sich das Problem ergeben, dass beim Vorhandensein mehrerer BetrSt im selben VZ sich unterschiedliche Abgrenzungskriterien je BetrSt durch die Abkommensentwicklung und deren Umsetzung in nationales Recht ergeben können.

Überblick der Kommentierung:

Zur Auflösung der notwendigen Abgrenzungen muss kurz auf die historische Entwicklung eingegangen werden, die sich aus der Fortschreibung des Art 7 OECD-MA ergibt.

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