Tz. 1119

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art 6 OECD-MA behandelt, dh idR gilt das Belegenheitsprinzip.

Ergänzender Hinw zum Verpachtungserl (H 16 Abs 5 EStH): Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gew Eink, zB infolge der Anwendung des Verpachtungserl, prüft die Fin-Verw, ob D das Besteuerungsrecht verloren geht.

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