Tz. 927

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die OECD hat im Rahmen der BEPS-Aktionspläne einen "Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles" vorgestellt. Aus dem Abschnitt über "Assembled workforce", dh der Überlassung eines einarbeiteten Arbeitnehmer-Teams zB zum Aufbau eines neuen Werks für eine ausl TG in Abgrenzung zur reinen Arbeitnehmer-Endsendung können sich neue Aspekte der Gewinnabgrenzung ergeben. Der E 2013 greift erstmalig auf, dass ein eingespielter Mitarbeiterstamm (sog "Assembled Workforce") bei der Verrechnungspreisfestsetzung zu berücksichtigen sein soll. Vorgesehen ist dazu, dass die OECD-GL 2010 im Kap 1 um einen Abschn zu dieser Thematik ergänzt werden. Die Verankerung dieser Ausführungen in Kap 1 ist als Ergänzung der sog "Vergleichbarkeitsanalyse" vorgesehen. Die OECD geht insofern davon aus, dass die sog "Assembled Workforce" im Rahmen eines Fremdvergleiches bei der Suche von fremdüblichen Preisen, Handelsspannen oder Kostenaufschlägen zu berücksichtigen ist. Die Berücksichtigung in Kap 1 statt in Kap 6 der OECD-GL zeigt aber auf, dass eine "Assembled Workforce" nicht mit einem immateriellen WG gleichzusetzen ist.

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