Tz. 541

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

"Unschädliche" Fallgruppen lassen sich sowohl aus dem Katalog der FVerlV (§ 1 Abs 7 und § 2 FVerlV) als auch ergänzend den Verw-Grds FVerl entnehmen.

Im Hinblick auf die Rechtsfolge "kein Transferpaket" sondern "Einzelbewertung" kann diese Auflistung auch noch um die Fälle des sog Escape nach § 1 Abs 3 S 10 AStG ergänzt werden.

Hiernach liegt keine Funktionsverlagerung in folgenden Fällen vor:

 
Nr Fallgruppe Einzelheiten
Tz
Rechtsfolgen
1 Veräußerung oder Überlassung einzelner WG 542

kein Ansatz eines Transferpakets

Anwendung der allgemeinen Verrechnungspreisgrundsätze

Regelfall:
Einzelbewertung
2 Arbeitnehmerentsendungen im Konzern, wenn damit keine Übertragung von Unternehmensfunktionen verbunden ist 543
3 Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrs-Auff (§ 1 Abs 7 S 2, 2. Alt) 544
4 Verrechnungspreisabrechnung auf Cost-plus Basis 545
5 Insbes bei Einschaltung eines Lohn- oder Auftragsfertigers 548
6 Fälle der (echten) Funktionsverdoppelung 551
7 Fälle bei denen keine wes immateriellen WG übertragen werden (Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs 3 S 9 AStG von 25 %) 550
8 Substitution einer Funktion 557
9 Neuaufnahme einer Funktion 559
10 Wirtsch Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung 560
11 Eigentlicher Fall einer Funktionsverlagerung, aber Escape 634

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