Tz. 541
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
"Unschädliche" Fallgruppen lassen sich sowohl aus dem Katalog der FVerlV (§ 1 Abs 7 und § 2 FVerlV) als auch ergänzend den Verw-Grds FVerl entnehmen.
Im Hinblick auf die Rechtsfolge "kein Transferpaket" sondern "Einzelbewertung" kann diese Auflistung auch noch um die Fälle des sog Escape nach § 1 Abs 3 S 10 AStG ergänzt werden.
Hiernach liegt keine Funktionsverlagerung in folgenden Fällen vor:
Nr | Fallgruppe | Einzelheiten Tz |
Rechtsfolgen |
1 | Veräußerung oder Überlassung einzelner WG | 542 | kein Ansatz eines Transferpakets Anwendung der allgemeinen Verrechnungspreisgrundsätze Regelfall:Einzelbewertung |
2 | Arbeitnehmerentsendungen im Konzern, wenn damit keine Übertragung von Unternehmensfunktionen verbunden ist | 543 | |
3 | Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrs-Auff (§ 1 Abs 7 S 2, 2. Alt) | 544 | |
4 | Verrechnungspreisabrechnung auf Cost-plus Basis | 545 | |
5 | Insbes bei Einschaltung eines Lohn- oder Auftragsfertigers | 548 | |
6 | Fälle der (echten) Funktionsverdoppelung | 551 | |
7 | Fälle bei denen keine wes immateriellen WG übertragen werden (Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs 3 S 9 AStG von 25 %) | 550 | |
8 | Substitution einer Funktion | 557 | |
9 | Neuaufnahme einer Funktion | 559 | |
10 | Wirtsch Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung | 560 | |
11 | Eigentlicher Fall einer Funktionsverlagerung, aber Escape | 634 |
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