Tz. 208

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Das dt Recht unterscheidet zwischen "Geschäftsbeziehung" (in § 1 AStG) und "Geschäftsvorfällen" (in § 1 FVerlV). Im BMF-Schr zu Funktionsverlagerungen (s Schr des BMF v 13.10.2010, BStBl I, 774) wird hierzu erläutert, dass eine Geschäftsbeziehung aus mehreren "Geschäftsvorfällen" bestehen kann. Zu Beginn einer Fremdvergleichsanalyse ist hiernach die Frage zu stellen, ob der einzelne Geschäftsvorfall oder mehrere zusammengefasste Geschäftsvorfälle eine Geschäftsbeziehung ausmachen und damit zum Gegenstand der Verrechnungspreisbestimmung werden (sog Paket- oder Palettenbetrachtung). Eine Sonderstellung nimmt der Fall der Funktionsverlagerung mittels seines Ansatzes "Transferpaket" ein (s Tz 800ff).

 

Tz. 209

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

International (s Förster, IStR 2011, 20) ist nach den OECD-GL 2010 Grundlage und Ausgangspunkt einer Gewinnabgrenzung die Feststellung, welche Transaktion (oder ggf Transaktionen) Gegenstand der Überprüfung sein sollen. Dies entspr dem dt Begriff des Geschäftsvorfalls. Diese Frage stellen die GL 2010 an den Beginn einer Vergleichbarkeitsanalyse (Rn 3.4. der OECD-GL 2010). Wie schon in den GL 2005, soll Gegenstand der Bestimmung von Verrechnungspreisen idealer Weise die einzelne Transaktion sein (s Rn 1.42 der OECD-GL 1995, Rn 3.9 der GL 2010). Sind aber bspw einzelne Transaktionen eng miteinander verbunden oder erstrecken sich über einen längeren Zeitraum und können deshalb nicht in geeigneter Weise isoliert betrachtet werden, sollen die betreffenden Transaktionen zusammengefasst betrachtet werden zur (s Rn 3.9 der OECD-GL 2010). Herbei wird darauf hingewiesen, dass Situationen auftreten können, in denen Transaktionen, die vom betroffenen Unternehmen zusammengefasst worden sind, getrennt betrachtet werden müssen. Wird deshalb eine Betrachtung für jede einzelne Transaktion durchgeführt, empfiehlt die OECD dennoch eine Überprüfung, ob die so ermittelten Verrechnungspreise insges dem Fremdvergleichsgrundsatz hinsichtlich des gesamten Paketes entsprechen (s Rn 3.11 der OECD-GL 2010). Damit besteht kein Widerspruch zum nationalen Rechtsverständnis des § 1 Abs 3 AStG.

 

Tz. 210

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der in den OECD-GL verwandte Begriff "Transaction" im dt Recht wohl eher dem Begriff "Geschäftsvorfall" entspr als dem Begriff "Geschäftsbeziehung".

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