Lassen sich Finanzbuchhaltungsarbeiten nicht auf den Mandanten verlagern, muss es das Ziel sein, dass dieser seine Belege in der vereinbarten Qualität und Form, vorzugsweise unter Einsatz aktueller IT, beim Steuerberater abliefert. Geschieht dies nicht, ist er durch eine konsequente Berechnung des Zeitaufwands für Beleg- und Sortierarbeiten hierzu anzuhalten.

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