Überblick

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) gibt Steuerkanzleien Hinweise, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung in der Praxis auf ihre Rechnungserstellung auswirkt. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben vom 30.6.2020 zur befristeten Senkung der Umsatz­steuersätze Stellung bezogen. Nach der StBVV wird die Vergütung des Steuerberaters fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist (vgl. § 7 StBVV). Auch der DStV nimmt in einer Mitteilung vom 7.7.2020 zu den Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung Stellung. Herr Becker hat die wichtigsten Aussagen für Sie zusammengefasst.

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