Überblick

Es wird Ihnen ungerecht erscheinen, wenn Sie für konkret erbrachte Leistungen nicht angemessen entlohnt werden. Dies ändert aber leider nichts daran, dass Ihnen die Darlegungs- und Beweislast obliegt. Zu diesem Zweck sollten Sie die zur Gebührenbestimmung erforderlichen Tatsachen umfangreich dokumentieren. Auch wenn das teils erheblich zusätzliche Zeit kostet, rechnet sich der Aufwand für Sie. Denn je eindeutiger eine Rechnung begründet wird, umso umfangreicher – und nachvollziehbarer – fällt sie aus, sodass es im Hinblick auf die Akzeptanz beim Mandanten gar nicht erst zum Rechtsstreit kommt. Müssen Sie dennoch Ihre Honorarforderungen einklagen, sollte Ihnen der Sachvortrag zur Substantiierung der Ansprüche sicherlich keine Probleme bereiten.

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