rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Grunderwersteuer

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Grunderwerbsteuervergünstigung gemäß § 5 Abs. 2 des ehemaligen hessischen Grunderwerbsteuergesetzes –GrEStG–.

Die … GmbH in … hatte im Jahr 1980 die Konzeption eines Immobilienfonds übernommen. Geplant war der Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Warenhaus in … im Rahmen des Immobilienfonds. Die Fonds-Konzeption sah vor, daß die Fonds-Gesellschaft ein mit einem Warenhaus bebautes Grundstück erwirbt, welches langfristig an einen Warenhausbetreiber – hier die – vermietet wird. Neben den persönlich haftenden Gesellschaftern und war die … in als Treuhandkommanditistin vorgesehen. Sie war berechtigt, mit dritten Personen –Teilhabern– gleichlautende Treuhandverträge abzuschließen und ihre Gesellschaftseinlage von … DM auf … DM zu erhöhen. Die Teilhaber erwarben über die … an der Fondsgesellschaft, die von der … treuhänderisch gehalten wurden. In einem Fondsprospekt … wurde diese Konzeption nebst Objektbeschreibung, Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnung den potentiellen Anlegern dargestellt. Der von der … konzipierte Prospekt, auf dessen Einzelheiten im übrigen Bezug genommen wird, datiert vom Oktober 1980.

Bereits unter dem 25. August 1980 beauftragte die … das Notariat … in … mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs für die „in Gründung befindliche Fonds-Gesellschaft”. Unterzeichnet war dieses Schreiben auch vom Geschäftsführer der GmbH, …. Die dem Notariat übermittelten Informationen für einen Kaufvertragsentwurf sollten u.a. folgendes enthalten: „Die Vertragsparteien erklären, daß die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerfreiheit vorliegt, da der Verkäufer allein am Vermögen des Käufers beteiligt ist.” Auf dieses Schreiben wird im übrigen Bezug genommen.

Mit Schreiben der … vom 13. Oktober 1980 an die … in … wurde zur Vorbereitung einer Ausschußsitzung am 15. Oktober 1980 der Tagesordnungspunkt 2 (Entscheidungsvorlage zum Erwerb eines SB-Warenhauses in … näher erläutert. Aus den Darlegungen ergibt sich, daß das Grundstück an die Fondsgesellschaft verkauft werden soll. Diese Gesellschaft unter der Firma der am 15. Oktober 1980 gegründeten Kommanditgesellschaft sollte aus zwei natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter ohne Kapitaleinlage sowie der Verkäufer-Kommanditgesellschaft mit einer Einlage von … DM und der … als Treuhandkommanditistin mit einer Gesamteinlage von … DM bestehen. Weiter war ausgeführt, „nach dem bei den Vermögensfonds üblichen Vertragsmuster beteiligen sich die Teilhaber indirekt über die als Treuhandkommanditistin”. Diese Sitzungsvorlage war ebenfalls von … mit unterzeichnet.

Nachdem die Gesellschafter der … am 10. Oktober 1980 den Verkauf des Objektes SB-Warenhaus in … und die Beteiligung an der neu zu gründenden Fondsgesellschaft beschlossen hatten, wurde am 15. Oktober 1980 zwischen der und der … ein Gesellschaftvertrag über die Errichtung einer Kommanditgesellschaft unter der Firma: … geschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter war die …, die keine Einlage leistete, Kommanditist mit einer Einlage von … DM die …. Geschäftsführung und Vertretung oblag dem persönlich haftenden Gesellschafter. Gewinn oder Verlust war nach Abzug einer Vergütung für die persönlich haftenden Gesellschafter nach Köpfen zu verteilen. Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters war vereinbart, daß dieser Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben hat, das sich nach dem Wert des Anteils am Gesellschaftsvermögens, der dem Kapitalanteils des Ausscheidenden entspricht, bemißt. Auf den Gesellschaftsvertrag wird im übrigen Bezug genommen.

Ebenfalls am 15. Oktober 1980 bat die, vertreten durch … die … um umgehende Leistung der Gesellschaftseinlage in Höhe von DM, da der Betrag vor Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags bei der KG eingegangen sein müsse.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 21. Oktober 1980 erwarb unter Bezug auf einen Gesellschaftsvertrag vom 30. September 1980 die … von der … die im Grundbuch von … Band … Blatt … näher bezeichneten Grundstücke zum Kaufpreis von … DM. Vom Kaufpreis sollten auf Außenanlagen und Betriebseinrichtungen … DM entfallen. Auf den Vertrag wird im übrigen Bezug genommen.

Nachdem die Gesellschafter der KG mit undatiertem Gesellschafterbeschluß beschlossen hatten, daß die ausscheiden und der Gesellschaftsvertrag der KG dahingehend geändert werden sollte, daß … und … als persönlich haftende Gesellschafter und die … als weitere Kommanditistin in die Gesellschaft eintreten sollten, wurde am 24. Oktober 1980 der Gesellschaftsvertrag der KG dahingehend geändert, daß nunmehr der Name der Gesellschaft lautete: …. Persönlich haftende Gesellschafter ohne Kapitaleinlage waren … und, Kommanditisten die … als Treuhänder mit einer Hafteinlage von … DM und die … mit einer Hafteinlage von … DM. Der Treuhänder war berechtigt, mit dritten Personen als Tei...

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