Rz. 12
Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden
Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuererklärung
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seite 1 | Angaben zur Person (Zeilen 7–16), zum Familienstand (Zeile 17), zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 18–27) und zur Ehegattenveranlagung (Zeile 28) |
Seite 2 | Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 31–34) |
Einzelempfangsvollmacht (Zeilen 35–41) Hier sind die Angaben zu der Person zu machen, der der Einkommensteuerbescheid 2020 zugesandt werden soll. |
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Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 42–45) Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht. Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" gemacht werden (Zeile 45). |
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