Rz. 12

 
Wichtig

Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden

Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuererklärung

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1 Angaben zur Person (Zeilen 7–16), zum Familienstand (Zeile 17), zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 18–27) und zur Ehegattenveranlagung (Zeile 28)
Seite 2 Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 31–34)
 

Einzelempfangsvollmacht (Zeilen 35–41)

Hier sind die Angaben zu der Person zu machen, der der Einkommensteuerbescheid 2020 zugesandt werden soll.
 

Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 42–45)

Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht.

Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" gemacht werden (Zeile 45).

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