1 Allgemein

 

Rz. 12

 
Wichtig

Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden

Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuererklärung

Bitte beachten Sie, dass bisherige Inhalte aus dem Hauptvordruck ab der Steuererklärung 2019 in neuen Anlagen ( Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Anlage Sonstiges) ausgegliedert wurden.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1 Angaben zur Person (Zeilen 7–14 und 16–23), zum Familienstand (Zeile 15), zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 16–23) und zur Ehegattenveranlagung (Zeile 24) sowie zur Bankverbindung (Zeilen 25–28)
Seite 2

Einzelempfangsvollmacht (Zeilen 31–36)

Hier sind die Angaben zu der Person zu machen, der der Einkommensteuerbescheid 2019 zugesandt werden soll.
 

Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 31–40)

Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht. Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" gemacht werden (Zeile 40).

2 Grundangaben (Seite 1)

 

Rz. 13

[Art der Erklärung, Steuernummer, Identifikationsnummer → Zeilen 1–5, 7, 16]

Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts). Tragen Sie in Zeile 3 Ihre Steuernummer sowie in den Zeilen 7 und 16 Ihre steuerliche Identifikationsnummer ein. Die Steuernummer und Ihren Namen sollten Sie zur Sicherheit außerdem in der auf jeder Anlage vorhandenen Kopfzeile vermerken.

3 Persönliche Angaben

 

Rz. 14

[Persönliche Angaben → Zeilen 6–23]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Hinweis: Wichtiges zum Thema "Altersentlastungsbetrag" für Personen, die vor dem Vz. 2019 das 64. Lebensjahr vollendet haben, finden Sie auch auf http://mybook.haufe.de unter "Weiterführende steuerliche Informationen".

 

Rz. 15

[Familienstand → Zeile 15]

Ihre Angaben zum Familienstand bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird und haben damit Bedeutung für den anzuwendenden Steuertarif. Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr (2018) verstorben ist, führt das Finanzamt für 2019 zwar eine Einzelveranlagung durch, berechnet aber die Steuer (letztmals) nach dem für Sie günstigeren Splittingtarif (→ Tz 334).

 

Rz. 16

[Veranlagungsarten → Zeile 24]

Ehegatten, die beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben, können zwischen den in Zeile 24 genannten Ehegattenveranlagungsarten durch Ankreuzen wählen (→ Tz 326). →Ehegattenveranlagung

4 Bankverbindung

 

Rz. 17

[Bankverbindung → Zeilen 25–28]

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind.

 
Wichtig

Kontoänderung mitteilen

Teilen Sie dem Finanzamt unverzüglich, auch zwischen den Steuererklärungen, schriftlich mit, wenn sich die von Ihnen angegebene Bankverbindung geändert hat, damit eine Erstattung schnell durchgeführt werden kann.

5 Vollmacht (Seite 2)

 

Rz. 18

[Empfangsvollmacht → Zeilen 31–36]

Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 11–13 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbescheide des Jahres 2019 gelten (Einmalvollmacht). Möchten Sie, dass Bescheide und andere Schreiben immer an Ihren Steuerberater gerichtet werden, benötigt das Finanzamt eine Dauerzustellungsvollmacht.

6 Sonstige Angaben und Anträge

 

Rz. 19

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 37]

Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Anlage VL) ...

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