In wenigen Fällen kann ein Ortstermin erforderlich werden. Ein solcher kommt etwa in Betracht, wenn sehr umfangreiche Unterlagen, deren Versendung per Post mit unangemessenem Aufwand verbunden wäre, eingesehen werden müssen. Von einem derartigen Ortstermin sind die Parteien und deren Prozessbevollmächtigte rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und die Teilnahme an dem Ortstermin ist ihnen zu gestatten. Auch das Gericht sollte von einem derartigen Termin in Kenntnis gesetzt werden.

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