Einbringungen sollten in der Regel nur vom geübten – in diesen Bereichen regelmäßig tätigen – steuerlichen Berater begleitet werden. Die sich zum Teil im fortlaufenden Umbruch befindliche Rechtsprechung sowie die jeweils aktuelle Verwaltungsauffassung sollten sicher beherrscht werden. Dabei muss vorlaufend auch die derzeit erfolgende Überarbeitung des UmwStE im Blick gehalten werden. Andernfalls drohen erhebliche Haftungsrisiken.

In unserem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir das Thema "Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug in der GmbH – Beteiligungsgesellschaft" beleuchten.

 

Service: Patt, Bargründung oder Barkapitalerhöhung mit Sachagio bei Kapitalgesellschaften – Eine Alternative zur Umwandlung oder Sacheinlage für die Einbringung von (Teil-)Betrieben in eine GmbH, GmbH-StB 2017, 148; Wollweber/Vitale, Steuerliche Fallstricke bei der Einbringung von Geschäftsanteilen – Haftungsrisiken in typischen Umgestaltungssituationen, GmbH-StB 2020, 184 abrufbar unter steuerberater-center.de

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