Praxis-Beispiel

Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen

An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu fassen sind, kann der mitarbeitende Geschäftsführer also stets überstimmt werden. Ihm können Weisungsbeschlüsse erteilt werden. Daher ist dieser Geschäftsführer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Gesellschaft möchte aber die hohen Sozialversicherungsbeiträge gern einsparen, was auch im Interesse des Geschäftsführers im Hinblick auf die Arbeitnehmeranteile liegt. Insbesondere geht es dem Geschäftsführer darum, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden und sich stattdessen privat abzusichern.

Der GmbH-Geschäftsführer ist dann sozialversicherungsfrei beschäftigt, wenn er nicht in persönlicher Abhängigkeit tätig ist. Dies wird dann angenommen, wenn entgegen seinem Willen Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung nicht gefasst werden können, er also entweder die Mehrheit der Stimmen hat oder zumindest eine Sperrminorität, d. h. wesentliche Beschlüsse blockieren kann. Daher müssten alle drei Gesellschafter die Satzung dahingehend ändern, dass entweder jedem Gesellschafter oder zumindest dem Geschäftsführer eine Sperrminorität zukommt. In beiden Fällen wäre jedenfalls das Ziel erreicht, nämlich eine sozialversicherungsfreie Mitarbeit des Geschäftsführers.

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