Pensionszusagen erfolgen im Regelfall im Rahmen der Anstellungsverträge oder – wenn diese erst später zugesagt werden – im Rahmen einer Vertragsänderung davon. Im Rahmen einer Pensionszusage wird neben der Alterssicherung in der Regel auch der Todesfall, also die Hinterbliebenenversorgung, geregelt. Die GmbH kann folgenden Personengruppen Pensionszusagen erteilen:

  • Fremd-Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • allen leitenden Angestellten
  • oder einer Gruppe von Arbeitnehmern bis hin zu allen Angestellten

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