- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Variante 1: Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel[1]
Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Die Mitgliedschaft des verstorbenen Gesellschafters geht auf die Miterben zu den ihren Erbteilen entsprechenden Teilen über.
Variante 2: Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel[2]
Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den nachfolgeberechtigten Erben oder Vermächtnisnehmern, oder falls solche nicht vorhanden sind, unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Nachfolgeberechtigt sind Abkömmlinge des verstorbenen Gesellschafters, Mitgesellschafter und Abkömmlinge von Mitgesellschaftern. Erben oder Vermächtnisnehmer, die nicht nachfolgeberechtigt sind, werden nicht Gesellschafter und erhalten eine Abfindung gem. Ziff. …
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen