Unternehmerisch durchgeführte Veräußerung: Steuerbar kann aber z.B.

  • der Verkauf von Beteiligungen sein, die eine umsatzsteuerbare Tätigkeit des Verkäufers unmittelbar, dauerhaft und notwendig erweitert haben oder
  • der Verkauf einer Beteiligung sein, in deren Verwaltung der Gesellschafter unmittelbar oder auch nur mittelbar eingreift.
  • Finanzinvestoren, welche Gesellschaften erwerben und weiterveräußern, können unternehmerisch tätig sein.[2]
  • Auch kann der Wertpapierhandel unternehmerisch im umsatzsteuerlichen Sinne betrieben werden.

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