Satzungsklauseln zu personenbezogenen Rücklagenkonten sind damit ein probates Mittel, um die Entstehung von Schenkungsteuer und unerwünschte ertragsteuerliche Effekte zu verhindern.[10]
Als nächstes erwartet Sie in der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" das Thema "GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht: Was darf, kann, muss der Steuerberater tun?"
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen